1. Die Beschwerdegegnerin reichte am 13. Mai 2019 bei der Gemeinde Port ein Baugesuch ein für den Umbau und die Umnutzung einer Werkhalle zu einem Hundehort, einem Lagerraum und einer einfachen Werkstatt, für die Einzäunung einer Grünfläche sowie für die Erstellung von Parkplätzen auf den Parzellen Port Grundbuchblatt Nrn. G.________ (selbständiges Baurecht für das Gebäude). Die beiden Parzellen liegen in der Arbeitszone A, Lärmempfindlichkeitsstufe IV (ES IV). Die Gemeinde leitete das Baugesuch nach einer vorläufigen formellen Prüfung an das Regierungsstatthalteramt Biel/Bienne weiter. Gegen das Bauvorhaben erhob unter anderen der Beschwerdeführer Einsprache.