Die Stadt Burgdorf hat dem Bauvorhaben eine Ausnahmebewilligung sowohl für das Überschreiten der Gebäudelänge als auch der Gebäudehöhe erteilt. Sie begründet diese damit, dass die meisten Bauernhäuser eine Gebäudelänge von weit mehr als 35 Metern aufweisen und der Gesuchsteller auf Grund seiner Tätigkeit auf grössere und höhere Hallen angewiesen sei. Das ehemalige Bauernhaus werde durch die geplante Halle nicht überragt und die Gebäudelänge des gesamten Gebäudekomplexes sei bereits heute überschritten. 19 Baureglement der Gemeinde Burgdorf vom 31. Oktober 2005.