Zudem gibt es in den vorhandenen Unterlagen Hinweise, dass nach dem 1. Januar 1980 Erweiterungen vorgenommen worden sind, die allenfalls bei der zulässigen zu erweiternden Fläche berücksichtigt werden müssten. Es kann daher nicht eruiert werden, ob sich die vorgesehene Erweiterung des Betriebs im Umfang von 1'130 m2 im zulässigen Rahmen bewegt. Es ist unklar, ob diese Fläche nicht mehr als 30 Prozent der am 1. Januar 1980 genutzten Fläche, abzüglich allfälligen bereits getätigten Erweiterungen, beträgt.