a) Die Beschwerdeführerin 1 macht geltend, die bisherige Lager- und Einstellhalle sei im Jahr 2008 erstellt worden, vorher sei dieser Raum als Stall genutzt worden. Demgegenüber macht der Beschwerdegegner geltend, der bestehende Transportbetrieb bestehe seit mehr als 60 Jahren. Auf dem Gelände werde seit 55 Jahren keine Landwirtschaft mehr betrieben. 15 Rudolf Muggli, Praxiskommentar RPG: Bauen ausserhalb der Bauzone, 2017, Art. 37a N. 1 ff. 5/11 BVD 110/2020/80