c) Art. 37a RPG ist eine Sonderregelung der erweiterten Besitzstandsgarantie gemäss Art. 24c RPG für gewerbliche Bauten ausserhalb der Bauzone. Der Gesetzgeber beabsichtigte damit zusätzlichen Spielraum für Modernisierungen und Umstrukturierungen von altrechtlichen Gewerbebauten zu schaffen.15 Gewerbebetriebe, die 1980 bereits bestanden, sollen sich am bestehenden Standort in gewissem Masse weiterentwickeln können. 6. Vor 1980 bestehende und gewerblich genutzte Bauten und Anlagen