versickert werden. Die Versickerung muss gemäss Auflage des AWA oberflächlich diffus über eine biologisch aktive Bodenschicht (begrünte Humusschicht) oder in einer begrünten Versickerungsmulde erfolgen. Diese Auflage stellt sicher, dass das Bauvorhaben den Vorschriften des Gewässerschutzes in der Gewässerschutzzone S3 nicht widerspricht. Die von der Beschwerdeführerin 1 vorgebrachte Rüge erweist sich damit als unbegründet. 5. Bauen ausserhalb der Bauzone, unumstrittener Sachverhalt und gesetzliche Grundlagen