In seiner Stellungnahme vom 6. Juli 2020 im vorliegenden Verfahren hat das AWA festgehalten es seien keine Bauten im Grundwasser vorgesehen und nur Dachwasser solle über eine bewachsene Bodenschicht zur Versickerung gebracht werden. Der geplante Ersatz- und Erweiterungsbau mit der vorgesehenen Versickerung entspreche den Vorgaben der Gewässerschutzgesetzgebung und sei zulässig. d) Die Beurteilung der Fachbehörde überzeugt. Das Bauvorhaben soll nicht unterkellert werden. Daher beeinträchtigt es weder das Speichervolumen noch den Durchflussquerschnitt des Grundwasserleiters. Zudem soll nur Dachwasser, das heisst nicht verschmutztes Abwasser,