c) Das AWA hat bereits im vorinstanzlichen Verfahren mit Amtsbericht vom 24. Februar 2020 zum Bauvorhaben Stellung genommen. Es hat insbesondere beantragt, es sei eine Auflage in den Entscheid aufzunehmen, wonach das Regenwasser oberflächlich diffus über eine biologisch aktive Bodenschicht oder in einer begrünten Versickerungsmulde versickern müsse. Im Gesamtbauentscheid hat die Stadt Burgdorf unter Ziffer 1.2 ausgeführt, die im Amtsbericht vom 24. Februar 2020 festgelegten Nebenbestimmungen seien einzuhalten. In seiner Stellungnahme vom 6. Juli 2020 im vorliegenden Verfahren hat das AWA festgehalten