a) Das Bauvorhaben befindet sich innerhalb der Gewässerschutzzone S3. Die Beschwerdeführerin 1 führt aus, die geplante Lager- und Einstellhalle weise ein Schrägdach auf. Deshalb werde Regenwasser vom Dach auf den Boden und damit ins Grundwasser eindringen. Das Bauvorhaben widerspreche den Schutzbestimmungen der Grundwasserschutzzone.