2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin 1 am 2. Juni 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Die Beschwerde des Beschwerdeführers vom 1. Juni 2020 (Postaufgabe 2. Juni) ging am 3. Juni 2020 bei der Stadt Burgdorf ein, welche diese gleichentags an die BVD weiterleitete und dort am darauf folgenden Tag eintraf. Sowohl die Beschwerdeführerin 1 als auch der Beschwerdeführer beantragen die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 29. Mai 2020.