Ausnahmegesuch für das Überschreiten der Gebäudehöhe und der Gebäudelänge gestellt. Am 10. Dezember 2019 hat er zudem bei der Gemeinde ein Ausnahmegesuch nach Art. 37a RPG1 i.V.m. Art. 43 RPV2 eingereicht. Gegen das Bauvorhaben erhoben die Beschwerdeführerin 1 und der Beschwerdeführer 2 je Einsprache. Mit Verfügung vom 3. Januar 2020 erteilte das Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) dem Bauvorhaben die Ausnahmebewilligung nach Art. 37a RPG. Mit Gesamtentscheid vom 29. Mai 2020 erteilte die Gemeinde Burgdorf dem Bauvorhaben die Baubewilligung.