c) Die Baubewilligungsbehörde der Stadt Thun hat dem Beschwerdeführer einen Fünftel der Parteikosten, ausmachend Fr. 1'393.75 (inkl. Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Rechtsanwalt D.________, eingeschrieben - Herrn Rechtsanwalt A.________, mit Beilage gemäss Ziff. 2, eingeschrieben - Baubewilligungsbehörde der Stadt Thun, Bauinspektorat, mit Beilage gemäss Ziff. 2, eingeschrieben Bau- und Verkehrsdirektion Der Direktor Christoph Neuhaus Regierungsrat Rechtsmittelbelehrung