10. Zusammenfassung, Beweismittel und Kosten a) Zusammenfassend wird die Projektänderung (gemäss Plan "Umgebung 1:100" vom 4. Mai 2020, mit Stempel Rechtsamt BVD vom 7. Mai 2020) bewilligt. Was den mit der Projektänderung berücksichtigten Einwand des Beschwerdeführers betrifft, ist die Beschwerde gegenstandslos geworden. Der angefochtene Entscheid wird sodann in teilweiser Gutheissung der Beschwerde mit einer Auflage ergänzt. Im Übrigen wird die Beschwerde abgewiesen und der Gesamtentscheid der Stadt Thun vom 17. Dezember 2019 wird bestätigt.