21/25 BVD 110/2020/7 e) Zusammenfassend ist die Verkehrssicherheit gewährleistet und das umstrittene Bauvorhaben über den bestehenden E.________weg genügend erschlossen. Die Vorgaben an eine genügende Erschliessung und die Gewährleistung der Verkehrssicherheit wurden durch das Tiefbauamt der Stadt überprüft. Unter diesen Umständen konnte auf das vom Beschwerdeführer verlangte verkehrstechnische Gutachten verzichtet werden. Der entsprechende Beweisantrag ist daher abzuweisen.