Dies ist gemäss dem massgebenden Umgebungsplan erfüllt, befinden sich doch im Sichtfeld dieser Ausfahrten weder grössere Bepflanzungen noch Zäune oder Mauern. Die Freihaltung dieses Sichtfeldes wird zusätzlich mittels Auflage sichergestellt. Die Verkehrssicherheit ist damit auch im Bereich dieser Zufahrten gewährleistet, weshalb das Tiefbauamt dem Vorhaben zu Recht die Strassenanschlussbewilligung erteilt hat. 39 Normen des Schweizerischen Verbands der Strassen- und Verkehrsfachleute. 40 VSS 40 050, Tabelle 2. 41 VSS 40 050 Ziff. 5. 42 VSS 40 273a Ziff. 12.1, Tabelle 1, S. 8. 43 VSS 40 273a Ziff. 4 und Abbildung 1 S. 4 sowie Ziff. 11. 44 VSS 40 273a Ziff. 10.