Diese Strassenanschlüsse halten die Vorgaben der erwähnten Normen ein: Voraussetzung für einen sicheren Strassenanschluss sind nach der Norm VSS 40 050 "Grundstückzufahrten", vorab die Ein- und Ausfahrt in Vorwärtsrichtung sowie ausreichend grosse Sichtfelder.40 Grundstückzufahrten sind überall dort zu vermeiden, wo die minimalen Knotensichtweiten nicht gewähreistet werden können.41 Die erforderlichen Knotensichtweiten hängen von der Zufahrtsgeschwindigkeit der vortrittsberechtigten Motorfahrzeuge ab. Die Beschwerdegegnerinnen schienen von einer Zufahrtsgeschwindigkeit von 20 km/h auszugehen und legten die Knotensichtweiten gestützt darauf auf jeweils 10 m fest.42