Das Tiefbauamt der Stadt Thun hat diese Strassenanschlüsse mit Amtsbericht vom 25. September 2019 geprüft und die beantragte Strassenanschlussbewilligung unter Bedingungen und Auflagen erteilt. Es führte aus, das Vorhaben entspreche den geltenden Strassenbauvorschriften und verwies bei den Beurteilungsgrundlagen u.a. auch auf die für die Beurteilung von Grundstückzufahrten relevanten Normen (Norm VSS39 40 050 "Grundstückzufahrten" und Norm VSS 40 273a "Knoten"). Als Auflage verlangte das Tiefbauamt unter anderem, dass die erforderlichen Sichtfelder zwischen 0.60 m und 3.00 m über Terrain stets frei einsehbar sind.