Was die Verkehrssicherheit im Bereich der beiden Strassenanschlüsse des Bauvorhabens auf den E.________weg anbelangt, so bringt der Beschwerdeführer lediglich vor, die Sichtweiten sowie die Lage und Auswirkungen des Buschwerks seien nicht genauer überprüft worden, ohne dies genauer zu begründen. Das Tiefbauamt der Stadt Thun hat diese Strassenanschlüsse mit Amtsbericht vom 25. September 2019 geprüft und die beantragte Strassenanschlussbewilligung unter Bedingungen und Auflagen erteilt.