Gemäss Gebäude- und Wohnregister würden zurzeit 43 Wohnungen über den E.________weg erschlossen. Das Bauvorhaben umfasse vier neue Wohnungen und 5 zusätzliche Autoabstellplätze, weshalb nicht von einer unverhältnismässigen Mehrbelastung gesprochen werden könne. Die Parzelle sei zudem gemäss Abklärungen mit der Feuerwehr Thun für Blaulichtorganisationen genügend erschlossen. Die Beschwerdegegnerinnen ergänzen, die geplante Parkplatzsituation ermögliche Wendemanöver auf der eigenen Parzelle, weshalb eine Ein- und Ausfahrt auf den E.________weg in Fahrtrichtung möglich sei.