Es liegt in einer Linie mit dem dahinterliegenden Mehrfamilienhaus, weist in etwa dieselbe Grösse und Grundform auf und orientiert sich bezüglich Stellung auch in nordsüdlicher Richtung an den Nachbarsbauten (vgl. Beilage 6 und 7 der Beschwerdeantwort der Beschwerdegegnerinnen vom 20. Februar 2020). Das Vorhaben unterstützt diesen in der Umgebung bestehenden Übergang von lockeren Kleinbauten am Seeufer zu dichterer Bauweise mit grösseren Wohnbauten dahinter. Der vordere Bereich der Bauparzelle ab Höhe des bestehenden Einfamilienhauses bleibt unverändert und weist nach wie vor viel Grünfläche auf.