Die aufgeführten ästhetischen Vorgaben der Stadt gelangen auch vorliegend zur Anwendung, weshalb der umstrittene Neubau so zu gestalten ist, dass zusammen mit der Umgebung eine gute Gesamtwirkung entsteht. Bei der verlangten guten Gesamtwirkung ist – wie dies auch der Stadtarchitekt in seiner Einschätzung erwähnt – zusätzlich zu berücksichtigen, dass sich die Bauparzelle in unmittelbarer Nähe des Seeufers befindet.