Das Bauvorhaben befindet sich in einer Wohnzone W2. Ein kleiner Teil der Bauparzelle liegt zudem in der Uferschutzzone, wobei dieser Bereich unbebaut bleibt. Die Bauparzelle grenzt sodann an das Landschaftsentwicklungsgebiet L II "Seeallmend-Schorenkopf" an, welches das Flachufer und einen Übergangsstreifen zwischen Land und Wasser in diesem Gebiet umfasst (vgl. Anhang 4.4 GBR). Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers befindet sich die Bauparzelle selber aber nicht in diesem Landschaftsentwicklungsgebiet. Südlich des Wohnquartiers und damit in der Nähe der Bauparzelle befindet sich ein Campingplatz, welcher in einer Zone für Sport und Freizeitanlagen zu liegen kommt.