So kommen Auflagen zu einer Baubewilligung vor allem bei Bauvorhaben in Betracht, die je nach ihrer Gestaltung oder Einrichtung oder je nach Art der Nutzung sowohl gesetzeskonform als auch gesetzeswidrig sein können.28 Für die Sicherstellung der vorgesehenen Zweckbestimmung und damit der Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben wird daher der angefochtene Entscheid mit der Auflage ergänzt, wonach die gemäss bewilligtem Umgebungsplan ausgeschiedene Spielfläche von 145 m2 vor dem Mehrfamilienhaus der Nutzung als Spielplatzfläche vorbehalten ist und nicht der privaten Nutzung der Wohnungen im Erdgeschoss dienen darf, etwa durch Ausdehnung der privat genutzten Sitzplätze.