Die diesbezüglichen Vorbringen der Stadt stossen daher ins Leere. Mit dem angepassten Umgebungsplan gemäss eingereichter Projektänderung erfüllen die Beschwerdegegnerinnen diese Voraussetzung insofern, als mit den neu vorgesehenen Spielgeräten ein Bereich der Spielplatzfläche als eingerichtete Spielfläche wahrnehmbar wird. Insgesamt handelt es sich mit dieser Ergänzung der Spielplatzfläche um eine attraktive Spielumgebung, welche den Bedürfnissen nach Bewegung und spielerischer Betätigung gerecht wird und für Kinder jeden Alters etwas zu bieten hat (Sandkasten für Kleinkinder, Spielhaus für etwas ältere Kinder als Spiel- und Rückzugsort, freie Rasenfläche für Bewegungsspiele).