Insgesamt wird die gemäss Art. 44 Abs. 1 BauV verlangte, vom Verkehr abgewandte Platzierung der Spielfläche damit erfüllt. 25 Arbeitshilfe für die Ortsplanung (AHOP) Nr. 92.2 «Aufenthaltsbereiche und Kinderspielplätze, Empfehlungen für die Projektierung und Gestaltung von benutzerfreundlichen Aussenräumen von Wohnüberbauungen». 26 AHOP Nr. 92.2 , S. 5, 11, 15. 27 AHOP Nr. 92.2, S. 19. 13/25 BVD 110/2020/7