g) Die qualitativen Anforderungen an die Spielplatzfläche sind mit der vor dem Mehrfamilienhaus ausgeschiedenen Spielfläche grundsätzlich erfüllt. So ist diese Spielfläche auf der ganzen Länge breiter als 5 m und weist gegenüber der Hauptfassade des Mehrfamilienhaus einen Abstand von rund 4 m auf, was in Anbetracht der erhöhten Sitzplätze/Terrassen der beiden Wohnungen im Erdgeschoss aus Sicht der Wahrung der Privatsphäre nicht zu beanstanden ist. Die Fläche ist sonnig, weist aber – insbesondere im Bereich der geplanten Spielgeräte – genügend Schattenplätze auf. Der Spielbereich ist für Kleinkinder gut und gefahrlos erreichbar. Die Voraussetzungen von Art.