Ein Autofahrer könne auf hinter der Grünhecke herausspringende Kinder nicht reagieren. Das Projekt sei vor diesem Hintergrund nicht bewilligungsfähig und der Projektänderung müsse der Bauabschlag erteilt werden. Nach Ansicht der Stadt Thun (Eingabe vom 14. Mai 2020) ist der Kinderspielplatz in Kombination mit den vorhandenen Rasenflächen für ein Mehrfamilienhaus mit vier Wohnungen seinem Zweck entsprechend eingerichtet.