b) Mit Eingabe vom 6. Mai 2020 reichten die Beschwerdegegnerinnen einen neuen Umgebungsgestaltungsplan ein. Im Vergleich zum Umgebungsgestaltungsplan, welcher dem Entscheid der Vorinstanz zugrunde lag, wurde mit diesem die vor dem geplanten Mehrfamilienhaus ausgeschiedene Spielfläche im nördlichen Teil mit einem Sandkasten und einem Spielhaus ergänzt.