Die Spielfläche sei dem Verkehr abgewandt und durch die vorhandenen Bäume gebe es auch genügend Schattenplätze. In der Eingabe vom 26. März 2020 hält die Stadt weiter fest, sie sei der Meinung, dass die Möglichkeit bestehen müsse, Aussenräume wie beispielsweise Spielflächen entsprechend den Bedürfnissen der Benutzer variabel ausgestalten zu können. Die konkrete Einrichtung eines Spielplatzes müsse zudem nicht im Zeitpunkt der Bewilligung nachgewiesen werden, da diese baubewilligungsfrei sei. Sofern bei der Fertigstellung des Neubaus die notwendigen Mindesteinrichtungen nicht erstellt worden seien, blieben baupolizeiliche Schritte vorbehalten.