Die Stadt Thun führt im angefochtenen Entscheid (s. 12) aus, im Umgebungsplan werde eine Spielfläche von 145 m2 ausgewiesen, womit das geforderte Minimum erreicht werde. Die gesamte Parzelle verfüge zusätzlich über grosse Rasenflächen mit Bäumen, Büschen und Sträuchern, welche für verschiedene Aktivitäten wie Fussball, Verstecken, Hütten bauen etc. genutzt werden könnten. Die Spielfläche sei dem Verkehr abgewandt und durch die vorhandenen Bäume gebe es auch genügend Schattenplätze.