a) Der Beschwerdeführer bemängelt in seiner Beschwerde die im Umgebungsplan als Spielplatzfläche ausgeschiedene Fläche vor dem projektierten Mehrfamilienhaus. Diese Rasenfläche weise weder Sitzgelegenheiten auf, noch sei sie derart gestaltet, dass sie zum Spielen geeignet wäre. Die Rasenfläche stelle auch das Grenzgebiet zum bestehenden Einfamilienhaus und zum Autounterstand dar. Über die Art und Weise der Nutzung dieser Fläche 19 Plan "Schnitte - Fassaden" 1:100 vom 8. August 2019, mit Bewilligungsstempel der Stadt Thun vom 17. Dezember 2019. 20 Plan "40° Attikaprofil - Detailschnitt" 1:20 vom 8. August 2019, mit Bewilligungsstempel der Stadt Thun vom 17. Dezember 2019.