b) Es ist unbestritten und aus den massgebenden Fassadenplänen der Nord- und Südfassade19 erkennbar, dass die Flachdachaufbordung das Attikaprofil minimal überragt. Die Stadt Thun führt hierzu im angefochtenen Entscheid aus, es handle sich dabei um das technisch bedingte Mass der Aufbordung. Der massgebende Punkt für die Einhaltung des Attikaprofils liege bei Oberkant Betondecke – Ausserkant Fassade. Dieser Messpunkt halte das Attikaprofil nachweislich ein. Im Detailschnitt vom 8. August 201920 werde dies nachvollziehbar dargelegt. Die Verkleidung der Flachdachaufbordung sei für die Einhaltung des Attikaprofils nicht relevant.