Es bestünden so kaum mehr Möglichkeiten, unbewohnte Nebenbauten zu erstellen. Schliesslich ist – wie ausgeführt (E. 4c) – bei der Auslegung auch von Belang, wie die Gemeinde die zur Diskussion stehende Vorschrift bisher in der Praxis verstanden und gehandhabt hat. Die Stadt Thun vermag mit zahlreichen Beispielen sowie Protokollauszügen aus Sitzungen des Bauinspektorats aus der Vergangenheit zu belegen, dass ihre Haltung einer langjährigen Praxis entspricht.