Da die mit dem Gebäudeabstand verfolgten Ziele primär auf benachbarte und bewohnte Hauptbauten abzielen, ist es mit dem Sinn und Zweck der umstrittenen Bestimmung vereinbar, wenn diese so ausgelegt wird, dass unbewohnte Nebenbauten nicht darunter fallen. Die Stadt Thun bringt auch plausibel vor, dass die Einhaltung des Gebäudeabstands bei Nebenbauten aus Sicht der städtischen Bebauungsstruktur keinen Sinn macht und angesichts der oftmals kleinen Parzellenstrukturen enorme Auswirkungen hätte. Es bestünden so kaum mehr Möglichkeiten, unbewohnte Nebenbauten zu erstellen.