Wie die Grenzabstände bezwecken auch Gebäudeabstände in erster Linie, die Nachbarschaft vor mannigfaltigen Beeinträchtigungen zu schützen. Zusätzlich dienen sie aber auch öffentlichen Interessen wie gute Gestaltung des Ortsbildes, Ästhetik sowie Gesundheits- und Feuerpolizei.17 Der Schutz vor Beeinträchtigungen (insb. Lärm) dürfte für die benachbarten Gebäude in erster Linie im Verhältnis zu bewohnten (Haupt)Bauten von Bedeutung sein, weniger aber im Verhältnis zu unbewohnten Nebenbauten. Aus diesem Grund werden unbewohnte Nebenbauten oder Kleinbauten in anderen Baureglementen (wie auch im NBRD18) privilegiert behandelt.