Die Skizze im GBR zum Gebäudeabstand gleich unterhalb der umstrittenen Bestimmung zeigt den einzuhaltenden Gebäudeabstand zwischen vier Hauptbauten auf. Kleinere Nebenbauten sind darin nicht abgebildet. Auch wenn sich aus dieser beispielhaften Skizze noch nicht ausschliessen lässt, dass auch Nebenbauten den Gebäudeabstand einzuhalten haben, so spricht sie doch für die Auslegung der Stadt. Weiter stellt sich die Frage nach dem Sinn und Zweck dieser Bestimmung und damit des Gebäudeabstands. Wie die Grenzabstände bezwecken auch Gebäudeabstände in erster Linie, die Nachbarschaft vor mannigfaltigen Beeinträchtigungen zu schützen.