So werden Nebenbauten nicht ausdrücklich von der Einhaltung des Gebäudeabstands ausgenommen oder privilegiert behandelt, es fehlt aber auf der anderen Seite auch an der ausdrücklichen Anordnung, dass Nebenbauten unter diese Bestimmung fallen und damit den Gebäudeabstand einzuhalten haben. Damit steht fest, dass der Normtext nicht eindeutig ist, weshalb unter Einbeziehung aller Auslegungselemente nach seiner wahren Tragweite gesucht werden muss.