Unter diesen Umständen würde ein starres Festhalten am mittleren Grundwasserspiegel als massgebendes Niveau keinen Sinn machen. Entgegen der Ansicht des Beschwerdeführers lässt sich auch den massgebenden Vorschriften oder dem Merkblatt "Bauten im Grundwasser und Grundwasserabsenkungen" des AWA nicht entnehmen, dass bei der Prüfung der 10 Prozent-Regel in jedem Fall und unabhängig der tatsächlichen Verhältnisse auf den mittleren Grundwasserspiegel abzustellen ist.