Diese Ausführungen sind plausibel. Es ist nachvollziehbar, dass die durch ein Bauvorhaben bedingte Reduktion der Durchflusskapazität bloss in denjenigen Schichten geprüft werden muss, in welcher sich der Grundwasserleiter tatsächlich befindet, nicht jedoch in darüber liegenden, nicht durchgängigen Deckschichten. Das AWA erklärt auch, wieso der mittlere Grundwasserspiegel hier trotzdem innerhalb der nicht durchgängigen Deckschichten liegt. Unter diesen Umständen würde ein starres Festhalten am mittleren Grundwasserspiegel als massgebendes Niveau keinen Sinn machen.