Unterhalb der Deckschicht folge ab einer Tiefe von ca. 4.5 m der eigentliche Grundwasserleiter. Dieser bestehe aus locker gelagerten, grundwasserführenden Schottern mit einer Mächtigkeit von ca. 8 m. Dass das Niveau des mittleren Grundwasserspiegels innerhalb der nicht durchgängigen Deckschichten liege, werde vermutlich durch gespannte Grundwasserverhältnisse innerhalb der tieferen Schotterschichten hervorgerufen. Die Fachbehörde führt sodann aus, dass bei der Beurteilung der 10 Prozent-Regel lediglich die Mächtigkeit der durchlässigen, grundwasserführenden 8 m mächtigen Schotterschicht berücksichtigt werde. Dies entspreche ihrer gängigen, hydrogeologischen Praxis.