f) Das AWA führt in seiner Stellungnahme vom 5. Februar 2020 zunächst aus, die Prüfung anhand der Baugesuchsunterlagen und dem Bericht "Nachweis der Grundwasserdurchflusskapazität" vom 28. August 2019 habe ergeben, dass die Aushubsohle des Untergeschosses ca. 0.90 m unter dem mittleren Grundwasserspiegel liege. Das Untergeschoss befinde sich in einer Deckschicht, welche bis in eine Tiefe von ca. 4.5 m reiche und aus nicht durchgängigen Schotterlagen sowie Seeablagerungen bestehe. Unterhalb der Deckschicht folge ab einer Tiefe von ca. 4.5 m der eigentliche Grundwasserleiter.