des Bauwerks im Grundwasser unterhalb des mittleren Grundwasserspiegels inkl. Fundation. Im Bericht der B.________ AG vom 28. August 2019 werde ausgeführt, dass das Untergeschoss, welches klar unter dem mittleren Grundwasserspiegel liege, den Grundwasserspiegel nicht beeinflusse, weil es noch im Bereich von angeblich weniger durchlässigen Deckschichten liege. Die massgebenden Vorschriften würden aber nicht vorsehen, dass die Massgeblichkeit des mittleren Grundwasserspiegels damit umgangen werden könnte, indem weniger durchlässige Bodenschichten ein anderes massgebendes Niveau begründen würden.