Gestützt auf die eingereichten Projektunterlagen könne die erforderliche Ausnahmebewilligung unter Berücksichtigung der Auflagen erteilt werden. Unter den Auflagen erklärte es die Auflagen gemäss "Merkblatt - Bauten im Grundwasser und Grundwasserabsenkungen" vom April 2013 sowie das Merkblatt "Gewässerschutz- und Abfallvorschriften auf Baustellen" vom September 2011 zum integrierenden Bestandteil des Amtsberichts. d) Der angefochtene Entscheid umfasst die Ausnahmebewilligung nach Anhang 4 Ziffer 211 GschV und erklärt die im Amtsbericht des AWA vom 7. Oktober 2019 enthaltenen Auflagen zum integrierenden Bestandteil des Gesamtentscheides (Ziffer 3.1).