c) Das AWA führte in seinem Amtsbericht vom 7. Oktober 201913 aus, der Bericht "Nachweis der Grundwasserdurchflusskapazität" vom 28. August 2019 der Firma B.________ AG zeige auf, dass die natürliche Durchflusskapazität des Grundwassers durch die geplanten Einbauten um weniger als 10 Prozent vermindert werde. Gestützt auf die eingereichten Projektunterlagen könne die erforderliche Ausnahmebewilligung unter Berücksichtigung der Auflagen erteilt werden.