3/25 BVD 110/2020/7 2. Rechtliches Gehör a) Der Beschwerdeführer rügt eine Verletzung seines Anspruchs auf rechtliches Gehör, da ihm diverse Amts- und Fachberichte sowie weitere Unterlagen erst mit dem angefochtenen Entscheid zugestellt worden seien. Es sei ihm damit nicht möglich gewesen, sich innerhalb des erstinstanzlichen Baubewilligungsverfahrens zu deren Inhalt zu äussern. Die Vorinstanz hätte ihm diese Unterlagen vor den Schlussbemerkungen zustellen müssen.