5. Mit Eingabe vom 6. Mai 2020 reichten die Beschwerdegegnerinnen bezüglich des Kinderspielplatzes eine Projektänderung ein (Plan "Umgebung 1:100" vom 4. Mai 2020, mit Stempel Rechtsamt BVD vom 7. Mai 2020). Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich zu dieser Projektänderung zu äussern und Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen. Mit Stellungnahme vom 14. Mai 2020 beantragte die Stadt, die in der Beschwerde vorgebrachten Punkte unter Berücksichtigung der eingereichten Projektänderung zur Spielfläche abzuweisen. Die Beschwerdegegnerinnen teilten mit Schreiben vom 29. Mai 2020 mit, dass sie keine Schlussbemerkungen hätten.