Die Verfahrensbeteiligten erhielten Gelegenheit, sich zu diesen Ausführungen zu äussern. Diese Gelegenheit nahmen der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 26. März 2020, die Stadt mit Eingabe vom 26. März 2020 und die Beschwerdegegnerinnen mit Eingabe vom 27. März 2020 wahr, wobei alle Beteiligten an ihren Anträgen festhielten.