3. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet1, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten ein. Am 5. Februar 2020 reichte das Amt für Wasser und Abfall (AWA) eine Stellungnahme ein und kam darin zum Schluss, dass die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für Bauten im Grundwasser weiterhin als rechtens zu beurteilen ist. Die Stadt Thun stellt mit Eingabe vom 18. Februar 2020 den Antrag, die Beschwerde sei abzuweisen, soweit darauf eingetreten werden kann. Mit Beschwerdeantwort vom 20. Februar 2020 beantragen die Beschwerdegegnerinnen die Abweisung der Beschwerde. 4. Mit Verfügung vom 4. März 2020 führte das Rechtsamt Folgendes aus: