2. Gegen diesen Entscheid reichte der Beschwerdeführer am 16. Januar 2020 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion (BVD) ein. Er beantragt die Aufhebung des Gesamtentscheids vom 17. Dezember 2019 und die Erteilung des Bauabschlags. Eventualiter sei die Sache zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz zurückzuweisen.