Baubewilligungsbehörde der Stadt Thun, Bauinspektorat, Industriestrasse 2, Postfach 145, 3602 Thun betreffend die Verfügung der Baubewilligungsbehörde der Stadt Thun vom 17. Dezember 2019 (Gemeinde-Nr. 942/2019-0512; Mehrfamilienhaus) I. Sachverhalt 1. Die Beschwerdegegnerinnen reichten am 23. Juli 2019 bei der Stadt Thun ein Baugesuch ein für den Neubau eines Mehrfamilienhauses mit vier Wohneinheiten und den Abbruch und Neubau eines Autounterstandes für das bestehende Einfamilienhaus auf der Parzelle Thun 2 Grundbuchblatt Nr. K.________. Die Parzelle liegt in der Wohnzone W2 und im Gewässerschutzbereich Au. Ein kleinerer Abschnitt der Parzelle östlich befindet sich in der